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Leistung -> Gartenpflege -> Gartenjahrespflege -> Gehölzpflege -> Fällung

Bevor man in Hamburg einen Baum wie diese Birke mit einem Stammdurchmesser von 80 cm fällen kann, bedarf es einer Genehmigung des zuständigen Naturschutzreferates. Die Antragstellung führen wir in Ihrem Namen durch. Hierbei ist unsere Arbeit kostenlos, allerdings verlangt die Behörde eine Bearbeitungsgebühr.




Nach dem Erhalt der Fällgenehmigung kann nun mit Fällung begonnen werden.




Damit keine Schäden am Dach, am schmiedeeisernen Zaun oder am Hausvordach entstehen, werden die Äste vosichtig per Telseskop-Arbeitsbühne einzeln entfernt.




Ist erst einmal die Baumkrone entfernt, wird der Stamm in bewegbare Einzelteile zerlegt. Dies geschieht mit einer Motosäge von Dolmar mit einer Schwertlänge von 60 cm.




Nachdem die Krone und der Stamm entfernt worden sind, wird der Wurzelhals mit Hilfe einer Stubbenfräse weggefräst. Nun kann an dieser Stelle wieder ein neuer Baum eingepflanzt werden.